Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von EaMotion / Elias Aigner, insbesondere in den Bereichen Videoproduktion, Fotografie, Content Creation, Social Media Marketing, Social Media Management, Konzeptentwicklung, Postproduktion und damit verbundene kreative Leistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, EaMotion / Elias Aigner hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, Nachricht oder durch eine sonstige eindeutige Zustimmung erfolgen.
Angebote von EaMotion / Elias Aigner sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
Mit Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei größeren Projekten kann der Projektstart vom Eingang einer vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden.
3. Leistungen und Lieferfristen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektbeschreibung oder einer schriftlichen Vereinbarung.
Leistungen können insbesondere umfassen:
Konzeption und kreative Planung
Videoproduktion
Fotografie
Content Creation
Schnitt und Postproduktion
Color Grading
Sound Design
Social Media Content
Social Media Management
Beratung und Strategie
Brand Partnerships über persönliche Plattformen
Bereitstellung finaler Dateien in vereinbarten Formaten
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Angebots und werden gesondert verrechnet.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss gelten als Zusatzleistung. Dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert verrechnet und kann vereinbarte Lieferfristen verlängern.
Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt der im Angebot vereinbarte Preis.
Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes vor Projektbeginn fällig.
Die restliche Vergütung ist nach Fertigstellung bzw. Lieferung der vereinbarten Leistungen fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Bei größeren Projekten kann eine Zahlung in Teilbeträgen vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug ist EaMotion / Elias Aigner berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten bei EaMotion / Elias Aigner.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen und relevanten Unterlagen, Informationen und Materialien – insbesondere Logos, Corporate-Design-Vorgaben, Texte, Bildmaterial, Videomaterial, Zugänge, Briefings, Ansprechpartner und Freigaben – rechtzeitig vor Projektbeginn zur Verfügung.
Solange der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, beginnen vereinbarte Projektzeiten, Produktionsfristen oder Lieferfristen erst nach vollständiger Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Materialien.
Nachträglich übermittelte Inhalte, Informationen oder Änderungswünsche müssen nur berücksichtigt werden, wenn dies zeitlich und organisatorisch möglich ist. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass alle von ihm übermittelten Materialien – insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos, Musik, Marken, Daten oder sonstige Inhalte – frei von Rechten Dritter sind, rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
Kommt es aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien zu Ansprüchen Dritter, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung und hält EaMotion / Elias Aigner von daraus entstehenden Ansprüchen und angemessenen Rechtsverfolgungskosten frei.
6. Feedback, Änderungen und Abnahme
Sofern nicht anders vereinbart, ist im Leistungsumfang eine Revisionschleife enthalten.
Feedback ist gesammelt, klar und innerhalb von 3 Werktagen nach Übermittlung der jeweiligen Inhalte zu geben.
Weitere Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturen oder Änderungen, die über die vereinbarte Revisionsschleife oder den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand gesondert verrechnet.
Nach Lieferung der finalen Inhalte hat der Auftraggeber diese innerhalb von 3 Werktagen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als abgenommen.
Eine Nutzung oder Veröffentlichung der gelieferten Inhalte gilt ebenfalls als Abnahme.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an allen von EaMotion / Elias Aigner erstellten Inhalten verbleibt bei EaMotion / Elias Aigner.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung das Recht, die final gelieferten Inhalte für die im Angebot vereinbarten Zwecke zu nutzen. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst dies die Nutzung auf den eigenen Social-Media-Kanälen, der eigenen Website sowie für eigene organische Marketing- und Kommunikationszwecke.
Nicht enthalten sind – sofern nicht im Angebot ausdrücklich vereinbart – insbesondere die Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Veränderung, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Nutzung für TV, Kino, Printkampagnen, Out-of-Home-Werbung oder sonstige erweiterte Nutzungen. Paid-Ads-Nutzung ist nur im jeweils vereinbarten Umfang enthalten. Erweiterte Nutzungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von EaMotion / Elias Aigner und können gesondert verrechnet werden.
Rohmaterial, offene Projektdateien, Schnittdateien, Konzepte und interne Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der Lieferung und bleiben Eigentum von EaMotion / Elias Aigner.
EaMotion / Elias Aigner darf die erstellten Inhalte sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers als Referenz für Eigenwerbung, Portfolio, Website, Social Media, Showreel, Präsentationen und Angebote nutzen, sofern nicht vor Projektbeginn schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Nennung von EaMotion / Elias Aigner als Urheber, Produzent oder Creator ist zulässig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Musik, Lizenzen und Rechte Dritter
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Von EaMotion / Elias Aigner lizenzierte Musik, Stockmaterialien, Schriften oder sonstige externe Inhalte dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen verwendet werden.
Für Nutzungen außerhalb der vereinbarten Lizenz, auf anderen Plattformen oder in anderen Medien ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, sofern keine gesonderte Lizenzvereinbarung getroffen wurde.
Bei Social-Media-Inhalten liegt die Verantwortung für plattformspezifische Musik-, Werbe- und Kennzeichnungspflichten beim Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Brand Partnerships
Brand Partnerships über die persönliche Plattform @aigner.elias sind keine klassischen Kundenproduktionen, sondern bezahlte Markenkooperationen mit Veröffentlichung über persönliche Social-Media-Kanäle.
Der genaue Leistungsumfang, die Anzahl der Inhalte, Veröffentlichungszeitpunkte, Nutzungsrechte, Kennzeichnungspflichten, Exklusivitäten und Freigabeprozesse werden individuell vereinbart.
EaMotion / Elias Aigner behält sich vor, Kooperationen abzulehnen, wenn Marke, Produkt, Botschaft oder kreative Ausrichtung nicht zur persönlichen Plattform oder zum eigenen Markenauftritt passen.
Eine bestimmte Reichweite, Anzahl an Klicks, Verkäufen, Leads oder sonstigen Ergebnissen wird nicht garantiert.
10. Kündigung, Rücktritt und Stornierung
Beide Parteien können den Vertrag bei groben Vertragsverstößen fristlos kündigen.
Kündigt oder storniert der Auftraggeber den Vertrag vor Projektabschluss, hat EaMotion / Elias Aigner Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz bereits angefallener externer Kosten und Verbindlichkeiten.
In einem solchen Fall beträgt die Mindestvergütung 25 % des vereinbarten Auftragswertes, sofern bereits Projektzeit, Planung, Vorbereitung, Konzeption, Abstimmung oder Terminblockierung erfolgt ist.
Die konkrete Höhe der Vergütung richtet sich nach dem bisherigen Projektfortschritt und dem bereits entstandenen Aufwand.
Bereits gebuchte externe Kosten – zum Beispiel für Reise, Unterkunft, Location, Sprecher, Models, Equipment, Musiklizenzen oder sonstige Dritte – sind vom Auftraggeber zu ersetzen, sofern diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
Bei wetterabhängigen Produktionen kann nach gemeinsamer Abstimmung ein Ersatztermin vereinbart werden.
11. Externe Kosten
Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung, Locationkosten, Musiklizenzen, Sprecher, Models, Darsteller, Requisiten, Spezialequipment, Genehmigungen, Stockmaterial oder andere externe Kosten sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben ist.
Andernfalls werden diese Kosten zusätzlich verrechnet.
Externe Kosten können nach vorheriger Abstimmung direkt vom Auftraggeber bezahlt oder durch EaMotion / Elias Aigner weiterverrechnet werden.
12. Gewährleistung und Haftung
Bei berechtigten Mängeln erhält EaMotion / Elias Aigner zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Leistung dem vereinbarten Konzept, Stil und Leistungsumfang entspricht, dem Auftraggeber aber subjektiv nicht mehr gefällt.
Künstlerische und kreative Entscheidungen liegen im Ermessen von EaMotion / Elias Aigner, sofern keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden.
EaMotion / Elias Aigner haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, nicht erreichte Marketingziele, Reichweitenverluste, Plattformänderungen, technische Probleme externer Anbieter oder nicht erzielte wirtschaftliche Ergebnisse wird keine Haftung übernommen.
13. Daten, Archivierung und Backup
Eine dauerhafte Archivierung von Rohmaterial, Projektdateien oder finalen Dateien ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherung der gelieferten finalen Dateien verantwortlich.
EaMotion / Elias Aigner ist berechtigt, Rohmaterial, Projektdateien und finale Dateien nach Ablauf von 12 Monaten ab Projektabschluss zu löschen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme, Angebotserstellung oder Projektabwicklung übermittelt werden, werden nur für die Bearbeitung der Anfrage, die Durchführung des Projekts und gesetzlich erforderliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten verwendet.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn dies zur Projektabwicklung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Auftraggeber eingewilligt hat.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Dies gilt insbesondere für Geschäfts-, Projekt-, Preis-, Strategie- und Planungsdetails, sofern diese als vertraulich erkennbar sind oder ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der sachlich zuständige Gerichtsort am Sitz von EaMotion / Elias Aigner.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.